Handreichung historische Fotos
In vielen Projekten der digiS-Partner:innen sollen historische Fotos digital im Netz zugänglich gemacht werden. Doch dies ist rechtlich betrachtet in vielfacher Hinsicht problematisch.
Zum einen ist dies nur zulässig, wenn hierfür entsprechende urheberrechtliche Nutzungsrechte vorliegen oder die Fotos inzwischen gemeinfrei sind. Allerdings unterscheidet das Recht zwischen Fotos als Werken und bloßen „Knipsbildern“, was sich vor allem darauf auswirkt, wie lange Fotos urheberrechtlich geschützt sind. Auf die urheberrechtlichen Fragen bei der Online-Veröffentlichung von Fotos wird im ersten Teil der vorliegenden Handreichung eingegangen.
Sind auf Fotos Personen erkennbar, so sind auch die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten zu beachten. In der Regel ist die Online-Veröffentlichung nur mit Zustimmung der Abgebildeten zulässig. Nur in bestimmten Ausnahmefällen dürfen solche Fotos auch ohne ausdrückliche Zustimmung genutzt werden. Hiermit beschäftigt sich der zweite Teil der Handreichung. Der Text rekurriert teilweise auf unsere erste gemeinsame „Handreichung zu rechtlichen Fragestellungen bei Digitalisierungsprojekten„.
Sie können die Handreichung in der aktuellen Fassung hier herunterladen. Falls Sie das Dokument zitieren wollen, verlinken Sie bitte nicht direkt darauf, sondern nutzen Sie bitte folgenden Link:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0297-zib-77215 (urn:nbn:de:0297-zib-77215)
Zum Autor
Die Handreichung wurde von Dr. Paul Klimpel (iRights Law) im Auftrag von digiS erstellt. Paul Klimpel ist seit 2012 Partner in der Rechtsanwaltskanzlei iRights.Law. Er leitet zudem die Konferenzreihe „Zugang gestalten! Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe“.