Urheberrechtsreform 2021 – Neue Chance für das kulturelle Erbe
Im Juni 2021 fand die jüngste Urheberrechtsreform statt. Sie bietet neue Chancen für das kulturelle Erbe, sei es in den Archiven und Bibliotheken sozialer Bewegungen, kleinen und großen Museen oder staatlichen Archiven und Bibliotheken.
Die Reform bringt wichtige Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung des kulturellen Erbes mit sich. Zum einen wird der Schutz der Gemeinfreiheit festgeschrieben, zum anderen ermöglichen neue Regelungen die Online-Stellung „nicht verfügbarer Werke“ durch öffentliche Einrichtungen des Kulturerbes. Schließlich werden erstmals in Deutschland generell erweiterte kollektive Lizenzen ermöglicht.
Das vorliegende Bulletin geht komprimiert auf diese Neuerungen ein und erklärt, was sich in Zukunft ändern wird.
Herausgeber:innen sind das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) und das Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS), die bereits unabhängig voneinander Handreichungen zu rechtlichen Aspekten der Digitalisierung veröffentlichten, zuletzt „Bewegungsgeschichte digitalisieren“ und „Kulturelles Erbe digital“.
Sie können das Bulletin hier in der aktuellen Fassung herunterladen.
Falls Sie die Handreichung zitieren wollen, verlinken Sie bitte nicht direkt auf das Dokument, sondern mittels URN auf diese Seite: urn:nbn:de:0297-zib-84315
Wir danken dem Autor Dr. Paul Klimpel (iRights.Law) sowie Katrin Lehnert (DDF) für die gute Zusammenarbeit bei der Erstellung des Bulletins, Mona Ahmed für das Lektorat, Ulrike Gödecke für Layout und Satz sowie den beteiligten Kulturinstitutionen für die Umschlagabbildungen.