Schon einige Tage her, aber trotzdem aktuell… Seit dem Public Domain Day am 1. Januar sind die Werke zahlreicher KünstlerInnen, SchriftstellerInnen und WissenschaftlerInnen mit Ablauf der Regelschutzfrist von (in Europa) 70 Jahren in die Gemeinfreiheit übergegangen und sind somit nicht mehr urheberrechtlich geschützt.
Im Kontext mit digiS und dem Förderprogramm zur Digitalisierung von kulturellem Erbe in Berlin betrifft das in diesem Jahr beispielsweise die Werke des Berliner Bildhauers Georg Kolbe, die von unseren ProjektpartnerInnen im Georg Kolbe Museum digitalisiert und über die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) online zugänglich gemacht wurden.
Eine Auflistung von bildenden KünstlerInnen, deren Werke 2018 gemeinfrei wurden, finden Sie auf dem MusErMeKu-Blog (Museum | Erinnerung | Medien | Kultur) unter folgendem Link: https://musermeku.org/2018/01/01/regelschutzfrist-2018-gemeinfreie-kuenstler/