Das im Juni 2017 verabschiedete Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) hat uns veranlasst, unsere Handreichung Recht in Kooperation mit iRightsLaw zu überarbeiten. Das UrhWissG ist aus Sicht der Bildung und Wissenschaft als wichtiger Schritt zu begrüßen, auf politischer Ebene den digitalen Wissens- und Kulturalltag nachzuvollziehen. So ist beispielsweise die digitale Langzeitarchivierung, die Digitalisierungsprojekte überhaupt erst nachhaltig werden lässt, nun im Gesetz entsprechend berücksichtigt worden. Wenig verändert hat sich jedoch die Praxis für die Museen und andere Kulturerbeinstitutionen für die öffentliche, digitale Zugänglichmachung von Objekten über das Netz. Leider gibt es hier nachwievor keine Schrankenregelung für die Präsentation von Beständen im Internet.
Gleichwohl soll die vorliegende Handreichung wie auch bereits ihre Vorgänger neben ihrem Einführungscharakter zu den Themen Urheber- und Leistungsschutzrechte vor allem Handlungsspielräume für die MitarbeiterInnen in den Kultur- und Gedächtnisinstitutionen aufzeigen.
Sie können die Handreichung in der aktuellen Fassung hier herunterladen. Außerdem verweisen wir auf weiterführende Informationen unter der Rubrik Wissenswertes.
Unser besonderer Dank geht an Paul Klimpel, Fabian Rack und John H. Weitzmann für die erneut sehr gute Zusammenarbeit.