FAQ

Ziel

Das Ziel des Förderprogramms ist, Objekte des kulturellen Erbes zu digitalisieren, zu erschließen, die Digitalisate samt Metadaten online zugänglich sowie möglichst auch nachnutzbar zu machen.

Mitmachen!

Welche Einrichtungen können sich rein formal um eine Förderung bewerben?

Generell können sich alle Kultureinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten, Stiftungen, Vereine etc.) mit Sitz in Berlin um eine Förderung im Rahmen des Förderprogramms Digitalisierung bewerben. Sollte sich Ihre Einrichtung zudem in mittelbarer oder unmittelbarer Trägerschaft der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin befinden, ist dies von Vorteil.

Förderrichtlinie lesen!

Die Förderempfehlung der Jury hängt nicht allein von der Trägerschaft ab, sondern auch davon, wie überzeugend und nachvollziehbar das Projektvorhaben von den Antragsteller:innen dargestellt ist. Bitte lesen Sie daher gründlich die Förderrichtlinie zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin und die weiterführenden Informationen auf unserer Webseite.

Wir stellen zudem auf dieser Seite eine Erstellungshilfe zur Verfügung, die Ihnen eine Orientierung für die Konzeption der Projektbeschreibung bietet, die Sie dem Online-Antrag beifügen.

Jury

Über die Anträge wird im Rahmen eines Wettbewerbs entschieden. Eine fünfköpfige externe Auswahljury bewertet die Projektanträge aufgrund ihrer fachlichen Eignung und gibt ihre Empfehlungen an die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter.

Aber womit?

Welche Objekte stehen im Fokus des Förderprogramms Digitalisierung Berlin?

Prüfen Sie, ob der ausgewählte Bestand repräsentativ für Berlin und / oder Ihre Einrichtung ist. Was macht ihre Objekte Ihrer Meinung nach dazu? Wodurch zeichnet sich Ihre Auswahl als besonders wichtig für das Berliner Kulturerbe aus? Was macht die Objekte interessant für die Öffentlichkeit, relevant für andere (digitale) Nutzer:innen und Zielgruppen aus dem Wissenschafts-, Bildungs- oder Kulturbereich gemäß den Zielen der Förderrichtlinie?

Begründen Sie im Projektantrag bitte Ihre Auswahl. Vielleicht können Ihnen auch bereits geförderte Projekte eine Hilfestellung geben, um eine begründete Auswahl zu treffen? Auf unserer Webseite finden Sie eine Auflistung der bisherigen Projektpartner:innen und ihrer Projekte aus 11 Jahren Förderprogramm. Fügen Sie Ihrem Antrag – soweit sinnvoll und möglich – mindestens ein repräsentatives Beispiel der ausgewählten Objekte bei (z.B. Scan oder Foto des Objektes).

Die Digitalisate und beschreibenden Metadaten müssen zum Ende des Projektes öffentlich zugänglich gemacht werden, d.h. über ihre institutionseigene Online-Präsentation oder alternativ über ein entsprechendes Portal (z.B. museum-digital oder ähnliche Verbundseiten) und möglichst auch über die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB). Ziel sollte es sein, dass alle Daten im Netz verfügbar sind. 

Im Sinne einer uneingeschränkten Nachnutzbarkeit sollten möglichst offene Lizenzen für Digitalisate (Master und Derivate) und Metadaten angestrebt werden. Für die Metadaten wird eine CC0-Lizenzierung erwartet. Abweichungen sollten im Einzelfall begründet werden.