Heute, am 6. August 2021, wird – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel1 – das Förderprogramm des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Kultur und Europa) zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes erneut für 2022 ausgeschrieben. Die Ausschreibungsfrist endet am 24. September 2021.
Ziel des Programms ist es, dass Berliner Kulturerbeinstitutionen ihre Sammlungen und Bestände mit Unterstützung von digiS digital zugänglich im Netz aufbereiten und soweit rechtlich möglich auch offen verfügbar machen.
Was ist neu ab 2022?
- Für die kommende Förderperiode können erstmals Anträge über eine formale Laufzeit von bis zu 2 Jahren eingereicht werden.
- Optional können ab 2022 Mittel beantragt werden für die Entwicklung von (partizipativen) digitalen Vermittlungsangeboten. Fördergelder können für deren Konzeption und/oder prototypische Entwicklung geltend gemacht werden. Der Code der Anwendungen sollte, so möglich, unter einer freien Lizenz stehen.
- Digitalisierungsvorhaben mit einem Schwerpunkt im Bereich „Dekolonisierung“ sind ausdrücklich erwünscht.
Kooperative Projektanträge (Verbundprojekte), die Objekte verschiedener Einrichtungen virtuell gemeinsam nutzbar und sichtbar machen, sind auch im Wettbewerb 2022 wieder möglich. Kooperationen können dabei zwei und mehr Kultureinrichtungen umfassen. Die maximale Fördersumme ist hiervon unberührt.
Darüber hinaus können notwendige konservatorische Maßnahmen im Rahmen des Projektes mitbeantragt werden.
Weitere Informationen zum aktuellen Förderprogramm finden Sie gebündelt auf unserer Webseite sowie in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie 2022, unseren FAQ und der Erstellungshilfe zum Projektantrag.
Digitalisierung wird im Förderprogramm als umfassender Prozess begriffen, der alle Bereiche einer Institution umfasst. Daher ist ein zentrales Thema des Förderprogramms auch die Kompetenzvermittlung in die Einrichtungen. Zentrale Punkte des Förderprogramms sind die Bereiche der Datenkuration sowie der nachhaltigen Verfügbarkeit und möglichst offener Nutzung der Daten (Digitalisate und Metadaten). Eine kostenlose Rechtsberatung steht ebenfalls für interessierte Antragsteller:innen im Vorfeld zur Verfügung.
Wenn Sie sehen wollen, welche Projekte und Projektpartner:innen bislang im Förderprogramm vertreten waren, schauen Sie gerne hier vorbei.
Bei Interesse an einer Antragstellung treten Sie möglichst umgehend mit uns in Kontakt, um Ihre Projektideen zu besprechen und einen Projektantrag zu entwickeln. Wir unterstützen Sie gern! Melden Sie sich per Mail unter unserer Teamadresse digis@zib.de. Ansprechpartnerin bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ist Christiane Bierend.
Wir sind gespannt auf Ihre Projektideen und freuen uns auf Ihre Anfragen!
1 Auf Grund der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 26.09.2021 und der sich daran anschließenden Regierungsbildung ist davon auszugehen, dass das Haushaltsgesetz 2022 erst im II. Quartal 2022 vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen wird. Das heißt, dass der Beginn der Förderung für die im Wettbewerb 2022 ausgewählten Projekte erst – nach Beschluss des Haushaltsgesetzes 2022 – voraussichtlich Ende des II. Quartals 2022 sein wird.